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   BVerwG, 25.06.2020 - 1 WB 77.19   

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BVerwG, 25.06.2020 - 1 WB 77.19 (https://dejure.org/2020,23767)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.2020 - 1 WB 77.19 (https://dejure.org/2020,23767)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 2020 - 1 WB 77.19 (https://dejure.org/2020,23767)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 33 Abs. 2; SG § 3 Abs. 1
    "erwünschte" bzw "wünschenswerte" Anforderungskriterien; Anforderungsprofil; Bewerbungsverfahrensanspruch; Konkurrentenstreit; Planungsbogen; im Wesentlichen gleich leistungsstarke Bewerber; zwingende Anforderungskriterien

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 2 GG, § 3 Abs 1 SG

  • rewis.io

    Konkurrentenstreit zwischen gleich leistungsstarken Bewerbern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2 ; SG § 3 Abs. 1
    Konkurrentenstreit zwischen gleich leistungsstarken Bewerbern um die Besetzung eines militärischen Dienstpostens; Das Auswahlverfahren steuernde Bedeutung von im Anforderungsprofil für die Besetzung eines militärischen Dienstpostens nur als "erwünscht" oder ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Konkurrentenstreit zwischen gleich leistungsstarken Bewerbern

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2020 - 1 WB 77.19
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von dem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 39 m.w.N.).

    Dem folgend hat der Senat eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 50 und vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 Rn. 36).

    Werden mehrere Bewerber allen Anforderungskriterien gerecht, so haben - in der Regel durch dienstliche Beurteilungen ausgewiesene - Abstufungen der Qualifikation Bedeutung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 55 und vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 Rn. 42; für das Beamtenrecht Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 ).

  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 60.11

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; "im

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2020 - 1 WB 77.19
    Der Senat hat deshalb einen dem Beamtenrecht entsprechenden Bewerbungsverfahrensanspruch auch für soldatenrechtliche Konkurrenzverhältnisse anerkannt (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - NVwZ 2013, 1227 Rn. 40 m.w.N.).

    Dies ist vereinbar mit der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach beim Vergleich dienstlicher Beurteilungen Leistungsbewertungen als "im Wesentlichen gleich" eingestuft werden können, wenn sie im selben Wertungsbereich (§ 2 Abs. 5 und 6 SLV sowie Nr. 610 Buchst. b ZDv A-1340/50) liegen und sich der Unterschied der Bewertungen (Durchschnittswert der Aufgabenerfüllung) in einem begrenzten Rahmen hält, was der Senat für eine Differenz von 0, 3 Punkten auf der geltenden neunstufigen Punkteskala bejaht hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 65 LS 1 und Rn. 49 ff. und vom 18. Dezember 2017 - 1 WDS-VR 8.17 - juris Rn. 32).

    Dabei steht dem Dienstherrn, wie generell bei der Entscheidung über die Eignung eines Soldaten, ein Beurteilungsspielraum zu, den er unter Berücksichtigung des von dem Soldaten wahrzunehmenden Dienstpostens auszufüllen hat; demzufolge beschränkt sich die gerichtliche Nachprüfung auf die Kontrolle, ob er bei der Entscheidung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen des Beurteilungsspielraums verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - NVwZ 2013, 1227 Rn. 34 m.w.N.).

  • BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 67.19

    Anforderungsprofil; Bewerbungsverfahrensanspruch; Bundeswehrkrankenhaus;

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2020 - 1 WB 77.19
    Dem Planungsbogen kommt auf diese Weise die gleiche Funktion zu wie einer Stellenausschreibung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 WB 67.19 - juris Rn. 24), die anders als im Beamtenrecht (§ 8 BBG, § 4 BLV) im Recht der Soldaten nicht vorgeschrieben ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 WB 12.15 - NZWehrr 2015, 257 ).

    Festlegungen des Anforderungsprofils oder einer Aufgabenbeschreibung für den Dienstposten entfalten Bindungswirkung für die Festlegung und Gewichtung der Leistungsmerkmale im Auswahlverfahren; ob die zuständige Stelle ihre Auswahlentscheidung an dem Anforderungsprofil bzw. an der Aufgabenbeschreibung ausgerichtet hat, ist gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 WB 67.19 - juris Rn. 23 m.w.N.).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2020 - 1 WB 77.19
    Aus Art. 33 Abs. 2 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG folgt ferner die Verpflichtung des Dienstherrn, die seiner Entscheidung zugrunde liegenden wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen, um eine sachgerechte Kontrolle durch den unterlegenen Bewerber und ggf. durch das Gericht zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - BVerfGK 11, 398 ).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2020 - 1 WB 77.19
    Werden mehrere Bewerber allen Anforderungskriterien gerecht, so haben - in der Regel durch dienstliche Beurteilungen ausgewiesene - Abstufungen der Qualifikation Bedeutung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 55 und vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 Rn. 42; für das Beamtenrecht Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 ).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2020 - 1 WB 77.19
    a) Nach der Rechtsprechung zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter folgt aus Art. 33 Abs. 2 GG ein Bewerbungsverfahrensanspruch, der Bewerbern um ein öffentliches Amt ein grundrechtsgleiches Recht auf leistungsgerechte Einbeziehung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung in die Bewerberauswahl gibt; die Bewerbung darf nur aus Gründen abgelehnt werden, die durch Art. 33 Abs. 2 GG gedeckt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 ).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2020 - 1 WB 77.19
    Dem folgend hat der Senat eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 50 und vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 Rn. 36).
  • BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 59.10

    Auswahlentscheidung; Eignungs- und Leistungsvergleich; Aktualität von

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2020 - 1 WB 77.19
    Sind mehrere Bewerber als im Wesentlichen gleich geeignet einzustufen, kann im Rahmen sachgerechter Erwägungen auch sonstigen sachlichen Gesichtspunkten ein (gegebenenfalls) entscheidendes Gewicht für die Auswahl beigemessen werden, sofern dadurch das Gebot der Auswahl nach Eignung, Befähigung und Leistung nicht in Frage gestellt wird (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2011 - 1 WB 59.10 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 60 Rn. 31 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 36.09

    Bestandskraft; Dienstliche Beurteilung; Konkurrentenstreitigkeit

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2020 - 1 WB 77.19
    Zur Dokumentation verpflichtet ist dabei primär die Stelle, die für die Auswahlentscheidung zuständig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 1 WB 36.09 - jurion Rn. 27).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 39.07

    Konkurrentenstreitigkeit; Leistungsprinzip; Eignungs- und Leistungsvergleich,

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2020 - 1 WB 77.19
    Werden mehrere Bewerber allen Anforderungskriterien gerecht, so haben - in der Regel durch dienstliche Beurteilungen ausgewiesene - Abstufungen der Qualifikation Bedeutung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 55 und vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 Rn. 42; für das Beamtenrecht Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 ).
  • BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 1.13

    Laufbahnwechsel; Auswahlverfahren; Vorbehalt des Gesetzes; Laufbahn der Offiziere

  • BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 41.16

    Auswahlentscheidung; Bedarfslage; Bedarfsträgerforderungen;

  • BVerwG, 13.07.2015 - 1 WB 12.15

    Unterlassen einer Stellenausschreibung; Dienstpostenbesetzung

  • BVerwG, 01.03.2018 - 1 WB 1.17

    Konkurrentenstreit bei der Bundeswehr um die Besetzung des nach Besoldungsgruppe

  • BVerwG, 27.09.2023 - 1 WB 3.23

    Konkurrentenstreit A 9 MZ

    Nach der Rechtsprechung des Senats können beim Vergleich der dienstlichen Beurteilungen Leistungsbewertungen als "im Wesentlichen gleich" eingestuft werden, wenn sie im selben Wertungsbereich (§ 2 Abs. 5 und 6 SLV in der Fassung vom 19. August 2011 , zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. August 2019 <BGBl. I S. 1147> sowie Nr. 610 Buchst. b ZDv A-1340/50) liegen und sich der Unterschied der Bewertungen (Durchschnittswert der Aufgabenerfüllung) in einem begrenzten Rahmen hält, was der Senat für eine Differenz von 0, 3 Punkten auf der neunstufigen Punkteskala bejaht hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 65 LS 1 und Rn. 49 ff. und vom 25. Juni 2020 - 1 WB 77.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 103 Rn. 25).

    (1) In diesem Rahmen kommt nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2020 - 1 WB 77.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 103 Rn. 33 f. und vom 10. Dezember 2021 - 1 WB 34.21 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 114 Rn. 38 f.) den im Anforderungsprofil als "erwünscht" oder "wünschenswert" - oder wie hier "weich" - bezeichneten Kriterien gegenüber anderen Gesichtspunkten ein deutlich gesteigertes Gewicht bei der Bestimmung des am besten geeigneten Bewerbers zu.

    Denn es bedarf triftiger Gründe, wenn ein Bewerber, der ein oder ggf. mehrere dieser Kriterien erfüllt, übergangen und stattdessen ein Bewerber ausgewählt werden soll, der über keine oder über weniger der "erwünschten" oder "wünschenswerten" bzw. "weichen" Qualifikationen verfügt (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2020 - 1 WB 77.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 103 Rn. 33 f.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist es in dem Fall, dass mehrere Bewerber im Wesentlichen gleiche Leistungsbewertungen aufweisen, statthaft, dem prognostischen Teil der dienstlichen Beurteilungen, namentlich der Entwicklungsprognose des nächsthöheren Vorgesetzten (Nr. 910 ZDv A-1340/50), ein maßgebliches und letztlich ausschlaggebendes Gewicht zuzumessen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 65 Rn. 57 ff., vom 26. März 2015 - 1 WB 26.14 - juris Rn. 51, vom 29. November 2018 - 1 WB 44.17 - juris Rn. 34 und vom 25. Juni 2020 - 1 WB 77.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 103 Rn. 30).

  • BVerwG, 25.05.2023 - 1 WB 25.22

    Besetzung von Dienstposten und das Gleichstellungsgesetz

    Nach der Rechtsprechung des Senats können beim Vergleich der dienstlichen Beurteilungen Leistungsbewertungen als "im Wesentlichen gleich" eingestuft werden, wenn sie im selben Wertungsbereich (§ 2 Abs. 5 und 6 SLV in der hier maßgeblichen Fassung vom 19. August 2011 , zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. August 2019 <BGBl. I S. 1147> sowie Nr. 610 Buchst. b ZDv A-1340/50) liegen und sich der Unterschied der Bewertungen (Durchschnittswert der Aufgabenerfüllung) in einem begrenzten Rahmen hält, was der Senat für eine Differenz von 0, 3 Punkten auf der neunstufigen Punkteskala bejaht hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 65 LS 1 und Rn. 49 ff. und vom 25. Juni 2020 - 1 WB 77.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 103 Rn. 25).

    In diesem Rahmen kommt nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2020 - 1 WB 77.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 103 Rn. 33 f. und vom 10. Dezember 2021 - 1 WB 34.21 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 114 Rn. 38 f.) den im Anforderungsprofil als "erwünscht" oder "wünschenswert" bezeichneten Kriterien eine besondere Bedeutung zu.

    Jedoch bedarf es triftiger Gründe, wenn ein Bewerber, der ein oder ggf. mehrere "erwünschte" oder "wünschenswerte" Kriterien erfüllt, übergangen und stattdessen ein Bewerber ausgewählt werden soll, der über keine oder über weniger der "erwünschten" oder "wünschenswerten" Qualifikationen verfügt (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2020 - 1 WB 77.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 103 Rn. 33 f.).

  • BVerwG, 10.12.2021 - 1 WB 34.21

    Erfolgreicher Konkurrentenstreit um eine A 16-Stelle

    Nach der Rechtsprechung des Senats können beim Vergleich der dienstlichen Beurteilungen Leistungsbewertungen als "im Wesentlichen gleich" eingestuft werden, wenn sie im selben Wertungsbereich (§ 2 Abs. 5 und 6 SLV in der hier maßgeblichen Fassung vom 19. August 2011 <BGBl. I 2011, 1813>, zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. August 2019 <BGBl. I 1147> sowie Nr. 610 Buchst. b ZDv A-1340/50) liegen und sich der Unterschied der Bewertungen (Durchschnittswert der Aufgabenerfüllung) in einem begrenzten Rahmen hält, was der Senat für eine Differenz von 0, 3 Punkten auf der neunstufigen Punkteskala bejaht hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 65 LS 1 und Rn. 49 ff. und vom 25. Juni 2020 - 1 WB 77.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 103 Rn. 25).

    Jedoch bedarf es triftiger Gründe, wenn ein Bewerber, der ein oder ggf. mehrere "erwünschte" oder "wünschenswerte" Kriterien erfüllt, übergangen und stattdessen ein Bewerber ausgewählt werden soll, der nicht über die "erwünschten" oder "wünschenswerten" Qualifikationen verfügt (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2020 - 1 WB 77.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 103 Rn. 33 f.).

    Dem Planungsbogen und den darin enthaltenen Anforderungen des Dienstpostens kommt die gleiche Funktion zu wie einer Stellenausschreibung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. April 2020 - 1 WB 67.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 101 Rn. 24 und vom 25. Juni 2020 - 1 WB 77.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 103 Rn. 32), die anders als im Beamtenrecht (§ 8 BBG, § 4 BLV) im Recht der Soldaten nicht vorgeschrieben ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 WB 12.15 - NZWehrr 2015, 257 ).

  • VG Gelsenkirchen, 05.09.2023 - 4 L 1374/23

    Widerruf Lehrauftrag

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - und Urteil vom 24. September 2003 - 2 BvR 1436/02 - jeweils juris; BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2020 - 1 WB 77.19 - und vom 31. März 2021 - 1 WB 12/21 - jeweils juris; OVG Bautzen, Urteil vom 9. Dezember 1998 - 2 S 424-98 -, NVwZ-RR 1999, 442 ; Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl., § 114 Rn. 30.
  • BVerwG, 18.11.2022 - 1 W-VR 20.22

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz in einem Konkurrentenstreitverfahren

    Zur Ermittlung des Leistungsstands konkurrierender Bewerber ist dabei in erster Linie auf die zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung aktuellsten Beurteilungen abzustellen, weshalb der letzten dienstlichen Beurteilung regelmäßig eine ausschlaggebende Bedeutung zukommt; zur abgerundeten Bewertung des Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsbildes und seiner Kontinuität ist es darüber hinaus zulässig, in die Auswahlentscheidung auch frühere Beurteilungen bis zu den beiden letzten planmäßigen Beurteilungen vor der aktuellen Beurteilung mit einzubeziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2020 - 1 WB 77.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 10 Rn. 24).

    Nach der Rechtsprechung des Senats können beim Vergleich der dienstlichen Beurteilungen Leistungsbewertungen als "im Wesentlichen gleich" eingestuft werden, wenn sie im selben Wertungsbereich (§ 2 Abs. 5 und § 6 SLV in der hier maßgeblichen Fassung vom 19. August 2011 <BGBl. I 2011, 1813>, zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. August 2019 <BGBl. I 1147> sowie Nr. 610 Buchst. b ZDv A-1340/50) liegen und sich der Unterschied der Bewertungen (Durchschnittswert der Aufgabenerfüllung) in einem begrenzten Rahmen hält, was der Senat für eine Differenz von 0, 3 Punkten auf der neunstufigen Punkteskala bejaht hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 65 LS 1 und Rn. 49 ff. und vom 25. Juni 2020 - 1 WB 77.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 103 Rn. 25).

  • BVerwG, 30.03.2023 - 1 WB 33.22

    "Erfahrungsvorsprung" ersetzt keine Auswahl nach dem Leistungsprinzip

    Zur Ermittlung des Leistungsstands konkurrierender Bewerber ist dabei in erster Linie auf die zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung aktuellsten Beurteilungen abzustellen, weshalb der letzten dienstlichen Beurteilung regelmäßig eine ausschlaggebende Bedeutung zukommt; zur abgerundeten Bewertung des Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsbildes und seiner Kontinuität ist es darüber hinaus zulässig, in die Auswahlentscheidung auch frühere Beurteilungen bis zu den beiden letzten planmäßigen Beurteilungen vor der aktuellen Beurteilung mit einzubeziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2020 - 1 WB 77.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 103 Rn. 24).

    Nach der Rechtsprechung des Senats können beim Vergleich der dienstlichen Beurteilungen Leistungsbewertungen als "im Wesentlichen gleich" eingestuft werden, wenn sie im selben Wertungsbereich (§ 2 Abs. 5 und 6 SLV in der hier maßgeblichen Fassung vom 19. August 2011 <BGBl. I S. 1813>, zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. August 2019 <BGBl. I S. 1147> sowie Nr. 610 Buchst. b ZDv A-1340/50) liegen und sich der Unterschied der Bewertungen (Durchschnittswert der Aufgabenerfüllung) in einem begrenzten Rahmen hält, was der Senat für eine Differenz von 0, 3 Punkten auf der neunstufigen Punkteskala bejaht hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 65 LS 1 und Rn. 49 ff. und vom 25. Juni 2020 - 1 WB 77.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 103 Rn. 25).

  • BVerwG, 23.11.2022 - 1 WB 21.21

    Die Förderung freigestellter oder beurlaubter Soldaten bedarf einer gesetzlichen

    Dies gilt unabhängig vom Zeitablauf und selbst dann, wenn die betreffende "historische Beurteilung" bei aktiven Soldaten nicht einmal mehr zur abgerundeten Bewertung des Leistungsbilds und seiner Kontinuität verwertet werden dürfte (vgl. zur Einbeziehung der beiden letzten planmäßigen Beurteilungen vor der aktuellen Beurteilung BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2020 - 1 WB 77.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 103 Rn. 24).
  • BVerwG, 22.09.2021 - 1 W-VR 7.21

    Konkurrentenstreit um einen A 15-Dienstposten; Eilverfahren

    Vor diesem Hintergrund kommt es nicht darauf an, dass Schwerbehindertenrechte aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2, Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Nr. 513 und Nr. 514 ZDv A-1473/3 jedenfalls nicht dadurch verletzt werden, dass im Vergleich von zwei in gleicher Weise das Anforderungsprofil eines Dienstpostens erfüllenden Kandidaten dem nicht Schwerbehinderten der Vorzug gegeben wird, weil er sich nach seiner Beurteilungshistorie als leistungsstärker erwiesen hat (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2020 - 1 WB 77.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 103 Rn. 24, OVG Münster, Beschluss vom 1. August 2011 - 1 B 186/11 - juris Rn. 58).
  • BVerwG, 26.10.2023 - 1 WB 8.23
    Dem Dienstherrn, steht bei der Entscheidung über die Eignung eines Soldaten ein Beurteilungsspielraum zu, den er unter Berücksichtigung des von dem Soldaten wahrzunehmenden Dienstpostens auszufüllen hat; demzufolge beschränkt sich die gerichtliche Nachprüfung auf die Kontrolle, ob er bei der Entscheidung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen des Beurteilungsspielraums verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - NVwZ 2013, 1227 Rn. 34 m. w. N. und vom 25. Juni 2020 - 1 WB 77.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 103 Rn. 28).
  • BVerwG, 02.06.2021 - 1 WB 18.20

    Wegversetzung aus dem Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst wegen

    Dem Dienstherrn steht zwar bei der Entscheidung über die Eignung eines Soldaten ein Beurteilungsspielraum zu, den er unter Berücksichtigung des von dem Soldaten wahrzunehmenden Dienstpostens auszufüllen hat; demzufolge beschränkt sich die gerichtliche Nachprüfung auf die Kontrolle, ob er bei der Entscheidung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen des Beurteilungsspielraums verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2020 - 1 WB 77.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 103 Rn. 28 und vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - NVwZ 2013, 1227 Rn. 34 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.04.2023 - 2 MB 2/23

    Leistungsvergleich zweier Bewerber untereinander bei deren Einstellung

  • BVerwG, 01.09.2021 - 1 WB 33.20

    Antrag eines Hauptmanns auf einen Wechsel von der Laufbahn der Offiziere des

  • BVerwG, 30.09.2020 - 1 WB 11.20

    Wehrbeschwerdeverfahren wegen der die Besetzung eines mit A 12 dotierten

  • BVerwG, 31.03.2021 - 1 WB 12.21

    Aufhebung der Versetzung eines Majors auf einen Einheitsführer-Dienstposten

  • BVerwG, 25.02.2021 - 1 WDS-VR 13.20

    Kostenentscheidung nach rechtswidriger Rücknahme einer Versetzung

  • BVerwG, 16.05.2022 - 1 W-VR 12.22

    Verpflichtung des Bundesministeriums der Verteidigung zur vorläufigen Zulassung

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